Beglaubigung von Dokumenten

24.02.2021

Was die wenigsten wissen!?

Der Ortsbürgermeister/ Die Ortsbürgermeisterin ist berechtigt, Unterschriften auf Rentenquittungen und Zeugnisabschriften/-ablichtungen unter Vorlage der Urschrift zu beglaubigen, sowie Lebensbescheinigungen für die Sozialversicherung gebührenfrei auszustellen.

Wer Bedarf hat, braucht dafür nicht ins Rathaus, sondern kann sich bei seinem Ortsbürgermeister / Ortsbürgermeisterin melden.