Der Ortsbürgermeister/ Die Ortsbürgermeisterin ist berechtigt, Unterschriften auf Rentenquittungen und Zeugnisabschriften/-ablichtungen unter Vorlage der Urschrift zu beglaubigen, sowie Lebensbescheinigungen für die Sozialversicherung gebührenfrei auszustellen.
Wer Bedarf hat, braucht dafür nicht ins Rathaus, sondern kann sich bei seinem Ortsbürgermeister / Ortsbürgermeisterin melden.
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