Umlegungsausschuss

Umlegungsausschuss Mitglieder

Gesamtausschussstärke: 5 Mitglieder

Für die Durchführung der Umlegung und der vereinfachten Umlegung in der Stadt Mechernich ist der Umlegungsausschuss der Stadt Mechernich zuständig. Dieser Ausschuss ist kein Ausschuss im Sinne der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen. Seine Legitimation beruht auf dem Baugesetzbuch (BauGB) und der Durchführungsverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen zum BauGB. Der Umlegungsausschuss besteht aus fünf Mitgliedern und wird vom Rat jeweils für fünf Jahre bestellt. Er berät und beschließt grundsätzlich in nichtöffentlicher Sitzung und entscheidet nach seiner freien aus den gesamten Verhandlungen und Ermittlungen gewonnenen Überzeugung. An Weisungen ist er nicht gebunden. Alle seine Entscheidungen sind als Verwaltungsakte rechtlich anfechtbar.

Mechernich ist eine wachsende Stadt - der Zuzug ist ungebremst. Der Wunsch nach den eigenen vier Wänden ist ungebrochen, der Wohnraumbedarf steigt. Deshalb sind sowohl die Stadt Mechernich als auch private Grundeigentümerinnen und -eigentümer bestrebt, verstärkt Bauland zu schaffen. Oft scheitert dieser Wunsch am ungeeigneten Zuschnitt der zur Verfügung stehenden Grundstücke, an der fehlenden Erschließung, aber auch an den unterschiedlichen Interessen der Beteiligten. Da Flächen zur Bebauung auch in Mechernich begrenzt sind, muss eine Lösung gefunden werden, um bebaute und unbebaute Grundstücke zur Erschließung oder Neugestaltung eines Gebietes neu zu ordnen. Eine Lösungsmöglichkeit ist im Baugesetzbuch vorgesehen und nennt sich "Umlegung" oder besser "Baulandumlegung".

Ein Umlegungsverfahren ist ein gesetzlich geregeltes Grundstückstauschverfahren. Nicht jedes Grundstück ist nach Lage, Form und Größe von vornherein als Baugrundstück geeignet. Beispielsweise ist bei einer bisher landwirtschaftlichen oder gärtnerischen Nutzung ein anderer Grundstückszuschnitt vorhanden, als er für künftiges Bauland erforderlich ist. Zur Schaffung von Bauland müssen daher in solchen Fällen zunächst einmal die Grundstücksgrenzen verändert werden. In diesem Sinne dient die Bodenordnung der Neuordnung von Grundstücksverhältnissen und damit der Schaffung baureifer Grundstücke mit den dazugehörigen Straßen- und Grünflächen.

Grundlage für die Neugestaltung ist in der Regel ein vom Rat der Stadt Mechernich beschlossener Bebauungsplan. Das Baugesetzbuch (BauGB) stellt dafür im Kapitel 4 (§§ 45 bis 84) zwei gesetzlich geregelte Bodenordnungsverfahren zur Verfügung: Die Baulandumlegung und die Vereinfachte Umlegung. Vom Prinzip her soll jeder, der ein Grundstück in das Verfahren einbringt, auch wieder ein Grundstück erhalten. Abweichungen sind im Einzelfall möglich.

 

CDU AUSSCHUSSMITGLIEDER

 

Vorsitzender der Ausschusses: Bürgermeister Dr. Hans Peter Schick (CDU)
Sprecher der CDU-Fraktion: Peter Kronenberg