Um Entscheidungen fachlich abzuwägen und sachgerecht detailliert zu diskutieren, kann der Rat nach § 57 Abs. 1 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) für verschiedene Bereiche Ausschüsse bilden. Sie beraten Fragen, über die der Rat entscheiden soll. Zu dem sollen sie aber auch eigenständig über Angelegenheiten entscheiden, für die sie kraft Gesetzes entscheidungsbefugt sind oder die ihnen nach 3 41 Abs. 2 Satz 1 GO NRW zur Entscheidung übertragen wurden sind. Die Anzahl an Ausschüssen kann variieren, allerdings sieht die Gemeindeordnung sog. Pflichtausschüsse vor. Zu diesen zählen auch Ausschüsse die auf Grund von anderen Gesetzen gebildet werden müssen.
Die Stadt Mechernich verfügt für die Wahlperiode 220-2025 über die nachfolgenden Ausschüsse: