Wahlausschuss

Wahlausschuss Mitglieder

Der Wahlausschuss besteht gemäß § 2 Absatz 3 des Kommunalwahlgesetzes (KWahlG) aus dem Wahlleiter (Bürgermeister) als Vorsitzenden sowie vier, sechs, acht oder zehn Beisitzern, die vom Rat zu wählen sind. Eine Benennung oder Bestellung weiterer Mitglieder ist nicht zulässig. Ferner darf gemäß § 2 Absatz 7 KWahlG ein Bewerber für das Amt des Bürgermeisters nicht Mitglied des Wahlausschusses sein.

Der Wahlausschuss entscheidet in öffentlicher Sitzung und ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Beisitzer beschlussfähig. 
Dem Wahlausschuss obliegen gemäß § 2 Absatz 1 der Kommunalwahlordnung (KWahlO) folgende Aufgaben:

  • Einteilung des Wahlgebietes in Wahlbezirke,
  • Entscheidung über Verfügungen des Wahlleiters bei der Prüfung von Wahlvorschlägen, wenn die Vertrauensperson den Wahlausschuss anruft,
  • Entscheidung über die Zulassung der Wahlvorschläge,
  • Feststellung des Wahlergebnisses.

Im Übrigen finden auf den Wahlausschuss die allgemeinen Vorschriften des kommunalen Verfassungsrechts entsprechende Anwendung.

 

CDU AUSSCHUSSMITGLIEDER

Ausschussvorsitzender: Bürgermeister Dr. Hans Peter Schick
Sprecher der CDU-Fraktion: Peter Kronenberg