CDU gibt Antwort ... Wie wird man Kreistagsmitglied?

18.07.2020

CDU gibt Antwort …

Weiter geht es mit unserer Reihe zu wichtigen Informationen rund um die Kommunalwahl. Heute gehen wir auf die Frage ein: Wie wird man Mitglied des Kreistags?

Am 13. September finden nicht nur Landrats-, Bürgermeister- und Ratswahl statt, sondern auch die nächste Wahl des Kreistags.

Der Kreistag ist die von den wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern des Kreises Euskirchen für die Dauer von fünf Jahren gewählte Volksvertretung des Kreises Euskirchen. Die Kreistagsmitglieder werden wie auch der Landrat, Bürgermeister und die Stadtverordneten in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl von den wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern der kreisangehörigen Städte und Gemeinden auf die Dauer von fünf Jahren gewählt. Der Kreistag besteht aus den Kreistagsabgeordneten (Kreistagsmitglieder). Vorsitzender des Kreistags ist der Landrat (Mitglied kraft Gesetzes).

Der Kreistag beschließt über alle bedeutsamen Angelegenheiten des Kreises und stellt allgemeine Grundsätze, nach denen die Verwaltung geführt werden soll, fest. Dazu gehören beispielsweise u. a. neben vielen weiteren Satzungen der Erlass der Haushaltssatzung und des Stellenplans, der Erwerb des Kreises von Vermögensgegenständen, soweit es sich nicht um Geschäfte der laufenden Verwaltung handelt, Festsetzung der Kreisumlage, die Wahl der Mitglieder des Kreisausschusses und ihrer Stellvertreterinnen und Stellvertreter, der Mitglieder und ihrer Stellvertretenden aller übrigen Ausschüsse, die Wahl der allgemeinen Vertreterin bzw. des allgemeinen Vertreters des Landrats.

Wie werde ich nun Mitglied des Kreistags?

In der Regel treten die Kandidatinnen und Kandidaten einer Partei in einem sogenannten Kreiswahlbezirk an. Ein Kreiswahlbezirk ist eine räumliche Unterteilung von Wahlberechtigten. Die Parteien stellen die Kandidatinnen und Kandidaten in einer sogenannten Aufstellungsversammlung auf. Die in der Regel vom Stadtverband vornominierten Kandidatinnen und Kandidaten werden von den erschienenen Mitgliedern des Kreisverbands gewählt und so für die Partei bei der Kommunalwahl aufgestellt.

Kandidieren kann jede wahlberechtigte Person,
• die das 18. Lebensjahr vollendet hat,
• ihre Wählbarkeit nicht durch Richterspruch verloren hat und
• seit mindestens drei Monaten ihren Aufenthalt im Wahlbezirk hat.
Stichtag ist jeweils der Wahltag.

Mechernich ist in drei Kreiswahlbezirke aufgeteilt (Kreiswahlbezirke 14, 15 und 16). Aufgrund des Urteils des Verfassungsgerichtshofes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 20.12.2019 mussten die Kreiswahlbezirke neu eingeteilt werden. Insbesondere haben sich dadurch die Kreiswahlbezirke 14 und 15 gem. Beschluss des Wahlausschuss für die Kommunalwahlen in der Wahlperiode 2014 – 2020 des Kreises Euskirchen verändert. Der Stimmbezirk 1 (Orte von Bergbuir bis Voissel) gehört nun zum Schleidener Kreiswahlbezirk 18 (Schleiden, Mechernich teilweise), dadurch haben sich auch die Zuschnitte der Kreiswahlbezirke 14 und 15 verändert.

Zu dem Kreiswahlbezirk 14 gehören Berg, Floisdorf, Eicks, Kommern, die Gehöfte Eickser Str. 30 und 36, Glehn, Firmenich, Obergartzem, Gehn, Kommern, Kommern-Süd, Katzvey und Schaven.

Zu dem Kreiswahlbezirk 15 gehören Kalenberg, Kallmuth, Lorbach, Bergheim, Vussem, Breitenbenden, Holzheim, Weyer, Urfey, Eiserfey, Vollem, Dreimühlen, Harzheim, Satzvey, Lessenich, Antweiler, Wachendorf, Rißdorf und Weiler am Berge.

Zu dem Kreiswahlbezirk 16 Strempt, Heufahrtshütte, Denrath, Weißenbrunnen, Roggendorf und Mechernich.

Die Orte Bergbuir, Bleibuir, Bescheid, Wielspütz, Voissel, Schützendorf, Lückerath und Hostel wurden dem Kreiswahlbezirk 18 (Schleiden, Mechernich teilweise) zugeschlagen.

Die Kreistagsabgeordneten, die nach dem amtlichen Wahlergebnis in den neuen Kreistag einziehen werden, werden in der ersten Kreistagssitzung der neuen Wahlperiode, die am 1. November 2020 beginnt, vereidigt werden und nehmen damit ihre Tätigkeit auf. Bis dahin bleiben die bisherigen Kreistagsabgeordneten noch im Amt, auch über den 13. September hinaus!

Geregelt ist das übrigens alles in der Kreisordnung (KrO NRW) für das Land Nordrhein-Westfalen sowie im Gesetz über die Kommunalwahlen im Lande Nordrhein-Westfalen (Kommunalwahlgesetz)!