Entlastung bei Straßenausbaubeiträgen beschlossen

25.03.2022

CDU im NRW Landtag entlastet Anlieger:innen zu 100%

„Heute ist ein guter Tag für Bürgerinnen und Bürgern, die an Anliegerstraßen in unserem Land wohnen. Sie werden mit sofortiger Wirkung und auch rückwirkend von der Belastung durch Straßenausbaubeiträge befreit. Seit 1969 hat keine Landesregierung das Kommunalabgabengesetz (KAG) angefasst und sich an diese Reform getraut - die NRW-Koalition tut es und zwar auf einer soliden 24 finanzpolitischen Basis“, so unser Landtagsabgeordneter Klaus Voussem am 25. März.

CDU und FPD entlasten die Bürger direkt zu 100% und schaffen Klarheit bei den Straßenausbaubeiträgen. Für Anliegerinnen und Anlieger bedeutet das, sie zahlen keine Anliegerbeiträge mehr. Das betrifft auch rückwirkend Maßnahmen, die ab Anfang 2018 vom Rat beschlossen wurden und die bisher zur Hälfte gefördert wurden. Voraussetzung: Es muss ein Straßen- und Wegekonzept vorliegen, welches bis zum 1.1.2022 beschlossen war. Die Änderung wird für die Anlieger also voraussichtlich noch vor Ende März zum Tragen kommen. Bis zum 30. Juni 2022 müssen Landesregierung und Regierungsfraktionen mit den Kommunen einvernehmlich ein Konzept vorlegen, wie die Beiträge gesetzlich abgeschafft werden können. Das Gesetz (KAG) kann dann zu Beginn der neuen Legislaturperiode geändert werden. Für die Anlieger ist es egal, ob sie von einer Förderung oder von einer Gesetzesänderung profitieren. Ergebnis ist in beiden Fällen das Gleiche: Keine Anliegerbeiträge!