Ihre CDU gibt Antwort - Gebundene/r Vertreter/in und Reserveliste?

01.08.2020

CDU gibt Antwort ….

Weiter geht es mit unserer Reihe zu wichtigen Informationen rund um die Kommunalwahl. Heute gehen wir auf die Frage ein: Was ist eigentlich eine gebundene Vertreterin/ein gebundener Vertreter und was ist die Reserveliste?

Diese Woche tagten jeweils parallel am Donnerstag die Wahlausschüsse der Stadt Mechernich und des Kreises Euskirchen zur Prüfung und Entscheidung über die Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge für die Wahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters und der Vertretung der Stadt Mechernich und sowie für die Wahl der Landrätin/des Landrats des Kreises Euskirchen und der Vertretung des Kreistags am 13. September 2020. Somit steht nun endgültig fest, wer jeweils direkt in den einzelnen Rats- bzw. Kreiswahlbezirken kandidieren wird.

In Zusammenhang mit den Kandidaten/-innen für Rat und Kreistag tauchen immer wieder die Begriffe gebundene Vertreter/in bzw. Koppelkandidat/in und Reserveliste auf … . Was hat es damit auf sich?

In den Wahlbezirken sind diejenigen Kandidaten/-innen gewählt, die bei der Wahl am 13. September die relative Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erzielt haben. Jeder Wähler hat dabei für Landratswahl, Bürgermeisterwahl, Ratswahl und Kreistagswahl jeweils eine Stimme pro Wahlzettel (es werden also bei der Kommunalwahl 4 sein!), mit der er eine/n Direktkandidaten/-in und gleichzeitig die Reserveliste einer Partei wählt. Für die Verteilung der Gesamtmandate in Rat und Kreistag nach Verhältniswahlgrundsätzen werden von der Ausgangszahl die Wahlkreissitze erfolgreicher Einzelbewerber abgezogen. Diese verbleibende Sitzzahl wird auf die Parteien, nach dem Divisorverfahren mit Standardrundung (Sainte-Laguë) entsprechend dem Verhältnis ihrer insgesamt erreichten Stimmenzahlen verteilt. Von den so auf eine Partei entfallenden Sitze werden die in den Wahlbezirken direkt errungenen Mandate abgezogen. Die verbleibenden Sitze werden entsprechend der Reihenfolge der Bewerber auf der Reserveliste vergeben. Bewerber, die in einem Wahlbezirk gewählt sind, bleiben auf der Reserveliste unberücksichtigt.

Übrigens: Gewinnt eine Partei in den Wahlbezirken mehr Mandate als ihr nach dem Verhältnisausgleich zustehen, verbleiben diese Sitze der Partei (Überhangmandate). Die übrigen Parteien erhalten Ausgleichsmandate.

Grundsätzlich bilden die Direktkandidaten/-innen und die gebundenen Vertreter/-innen die Reserveliste. Wer auf welchem Platz der Liste erscheint, wird nach einem aufwändigen Verfahren bestimmt. Die Reihenfolge der Reserveliste und die jeweiligen Kandidaten/-innen wird in der Regel vom jeweiligen Parteivorstand vorgeschlagen und in der Aufstellungsversammlung abgestimmt. Übrigens erscheinen die jeweiligen Kandidaten/innen der Reservelistenplätze 1 – 3 automatisch auf jedem Wahlzettel, d. h. die Listenplätze 1 – 3 der Reserveliste Stadtrat bei dem jeweiligen Direktkandidaten für den Stadtrat sowie Listenplätze 1 – 3 der Reserveliste Kreistag bei dem jeweiligen Direktkandidaten für den Kreistag mit auf dem Stimmzettel.

In der Regel wird für jede/n Kandidaten/-in ein persönlicher gebundene/r Vertreter/-in von ihrer/seiner Partei aufgestellt und entsprechend in der Aufstellungsversammlung von den erschienenen Mitgliedern gewählt. Scheidet nun die/der aufgrund der Kommunalwahl gewählte bzw. über die Reserveliste ins Amt gekommene Stadt- oder Kreisverordnete in der laufenden Wahlperiode aus, so kann automatisch der/die gebundene/r Vertreter/in dieses Verordneten das Mandat der/des Verordneten. Kann, weil die/der gebundene Vertreter/in nach Ausscheiden des Direktkandidaten (z. B. durch Verzicht oder Tod) zunächst gefragt wird, ob sie/er das Amt übernehmen möchte. Wann ja, rückt sie/er automatisch nach und wird in der kommenden Rats-/Kreistagssitzung verpflichtet und in das Amt eingeführt. War die/der Vorgänger/in z. B. auch zugleich Mitglied in Ausschüssen, so muss auch diese Nachfolge geregelt werden.

Übernimmt der gebundene Vertreter übrigens nicht das Mandat, so zieht automatisch die/der nächste bislang unberücksichtigte Kandidat/in der Reserveliste der Partei, der die/der Ausgeschiedene angehört hat, nach. Die Reserveliste gilt also nicht nur unmittelbar nach der Kommunalwahl zur Verteilung der Sitze, sondern gilt bis zum Ende der Wahlperiode fort.

Geregelt ist das übrigens wieder alles im Gesetz über die Kommunalwahlen im Lande Nordrhein-Westfalen (Kommunalwahlgesetz) sowie in der Kommunalwahlordnung (KWahlO).