BEBAUUNGSPLANVERFAHREN

04.03.2022

Möglichkeiten der Bürgerbeteiligung

Wenn die Stadt neue Baugebiete erschließen will oder in bestehenden Bebauungsplänen Änderungen beabsichtigt, so greift sie möglicherweise in das Eigentum einzelner Bürger ein. Um nicht über die Köpfe der Bürger hinweg zu planen, sieht das Planungsverfahren im Baugesetzbuch eine umfassende Berücksichtigung der von der Planung betroffenen Bürger vor. Dadurch soll den Betroffenen frühzeitig die Chance gegeben werden, ihre Vorschläge und Argumente einzubringen. Die Bürgerbeteiligung spielt im Planungsprozess daher eine wesentliche Rolle.

Das Baugesetzbuch schreibt eine zweistufige Bürgerbeteiligung vor. In der ersten Phase der Planerarbeitung ist die "frühzeitige Bürgerbeteiligung" durchzuführen. Jedes Bebauungsplanverfahren beginnt mit der Fassung eines sogenannten Aufstellungsbeschlusses. Dieser drückt aus, dass die Stadt das Verfahren für einen Bebauungsplan in Gang setzen will. Er bezieht sich dabei immer auf ein abgegrenztes Gebiet, für das der spätere Bebauungsplan gelten soll. Mit dem Aufstellungsbeschluss beauftragt die Gemeinde i.d.R. ein Planungsbüro zur Ausarbeitung eines Planentwurfs.

Damit wird dann auch bald klar, welche öffentlichen Belange, z.B. Umweltbelange, durch den Bebauungsplan betroffen sein können. Zur Ermittlung und Bewertung der Umweltauswirkungen findet eine umfassende Umweltprüfung statt. Gleichzeitig oder auch schon früher werden verschiedene Gutachten zu unterschiedlichen Fragestellungen erforderlich. In dieser Planungsphase sollen dann im Rahmen einer frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung die Öffentlichkeit und die Behörden einbezogen werden.

Die zweite Phase ist die "förmliche Offenlage". Ist der Entwurf des Bebauungsplans ausgereift und sind alle notwendigen Gutachten erstellt, wird der Bebauungsplan öffentlich ausgelegt. Dieses zweistufige Beteiligungsverfahren hat sich schon seit langem in der städtebaulichen Praxis bewährt. Es wird wichtigen Veränderungen in der Gesellschaft und in der städtebaulichen Praxis gerecht womit einer intensiven Mitwirkung der Bürger große Bedeutung zukommt.

Von der frühzeitigen Bürgerbeteiligung erfahren die Mechernicher Bürger durch eine Mitteilung im Bürgerbrief. Diese informiert über den Planbereich und gibt an, wo und wann die Bürger ihre Anregungen vorbringen können, wenn sie nicht den schriftlichen Weg wählen wollen. Nach der frühzeitigen Bürgerbeteiligung entscheidet der Planungsausschuss über die Anregungen und beauftragt die Verwaltung entsprechende Änderungen einzuarbeiten. Diese überarbeitete Planfassung wird in der zweiten Stufe der Bürgerbeteiligung nochmals vorgestellt. Dies geschieht durch eine förmliche Auslegung der Pläne für die Dauer eines Monats. Auf die Tatsache der Auslegung wird auch wieder im Bürgerbrief unter Angabe von Ort und Dauer sowie Beginn der Auslagefrist mindestens eine Woche vorher hingewiesen. Dabei muss das Gebiet gekennzeichnet sein, damit die betroffenen Bürger zur Stellungnahme angestoßen werden. Auch zu diesem Zeitpunkt können Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift eingebracht werden.

Kein Bürger sollte die Mühe scheuen, kurz in den Bürgerbrief zu schauen, um zu überprüfen, ob in seinem Umfeld, auf seinem Wohn- oder Gewerbestandort oder auf seiner Ackerfläche neue Planungen angedacht sind. Alternativ können Sie die CDU Mechernich jederzeit ansprechen, z.B. Donnerstags um 18:00 Uhr im Rahmen der Bürgersprechstunde.

Auch nach dieser zweiten Beteiligung sind Änderungen möglich und oft sinnvoll. Eine Änderung zu diesem Zeitpunkt führt in der Regel zu einer erneuten Offenlage, um den Konsens aller Beteiligten herbeizuführen. Über das Beratungsergebnis des Planungsausschusses im Rahmen der Offenlage erhalten die Bürger eine schriftliche Mitteilung. Interessierte und betroffene Bürger sind auch immer als Zuhörer zu den öffentlichen Sitzungen des Planungsausschusses und des Rates eingeladen, in denen die Planungen der Stadt behandelt werden. Leider sind die Zuschauerreihen oft leer.

Die Tagesordnungen der Ratssitzungen werden ebenfalls im Bürgerbrief veröffentlicht. Insgesamt kann ein betroffener Bürger - wie bereits oben erläutert - innerhalb von zwei Fristen zu den Planungen Stellung beziehen.

Wir freuen uns, wenn Sie sich aktiv einbringen und uns Ihre Fragen, Anmerkungen und kritischen Stellungnahmen vorbringen!

#wirallesindmechernich