CDU gibt Antwort

12.07.2020

Weiter geht es mit unserer Reihe zu wichtigen Informationen rund um die Kommunalwahl. Heute gehen wir auf die Frage ein: Wie funktioniert eigentlich Briefwahl?

Bei Wahlen entscheidet das Volk, wer in einer Gemeinschaft Wichtiges bestimmen darf. Es gibt dabei verschiedene Arten von Wahlen. Zum Beispiel: Europawahl, Bundestagswahl, Landtagswahl, Kommunalwahl. Die Kommunalwahlen dienen zur Bestimmung von Volksvertretern in kommunalen Gemeinde- oder Stadträten oder bei Direktwahlen zur Wahl der Person des Bürgermeisters oder Landrats. Wählen kann man ganz grundsätzlich in einem Wahllokal am Tag der Wahl. In unserem Falle am 13. September 2020.

Vielleicht können oder wollen Wähler und Wählerinnen aber nicht zum Wahllokal gehen. Zum Beispiel wenn sie am Wahltag im Urlaub sind oder einen Termin haben, oder weil sie krank sind oder zum Schutz vor dem Corona-Virus (COVID 19) lieber von zu Hause wählen möchten.
Dafür gibt es die Briefwahl. Das bedeutet, dass Wähler und Wählerinnen mit einem Brief an der Wahl teilnehmen können. Dann können die Wähler und Wählerinnen vor dem eigentlichen Wahltag wählen. Entweder per Post oder im Wahlamt.

Briefwahl beantragen!

Zunächst einmal steht eine Frage am Anfang: Was muss ich tun, um an der Briefwahl für die Kommunalwahl 2020 in NRW teilzunehmen? Klar ist: Die Briefwahl muss man beantragen. Das geht entweder schriftlich per Post, via E-Mail oder Fax - jeweils an die Gemeinde, in der man wählt. Man kann auch persönlich in der Verwaltung der Gemeinde erscheinen und dort die Unterlagen beantragen. Theoretisch kann man sein Kreuz dann auch sofort vor Ort machen.

Am Einfachsten ist es, auf die Wahlbenachrichtigung zu warten. Diese versenden die Gemeindebehörden in NRW etwa vier bis sechs Wochen vor der Wahl. In diesem Jahr also zwischen Anfang und Mitte August.

Um eine Wahlbenachrichtigung zu erhalten, muss man im Wählerverzeichnis eingetragen sein. Das ist dann der Fall, wenn man in einer Stadt als wohnhaft gemeldet ist. Bei der Kommunalwahl 2020 in NRW darf wählen, wer mindestens 16 Jahre alt ist und spätestens ab dem 16. Tag vor der Wahl, in diesem Jahr dem 28. August, in NRW wohnt, außerdem einen deutschen Personalausweis besitzt oder Bürger der EU ist.
In der Wahlbenachrichtigung, die, wie bereits geschrieben, zwischen Anfang und Mitte August eintreffen sollte, befindet sich der Antrag für die Briefwahl. Diesen müssen Briefwähler ausgefüllt an die jeweilige Gemeinde oder Stadt zurücksenden. Ein paar Tage später erhalten die Wähler dann ihre Wahlunterlagen mit allen auszufüllenden Wahlzetteln.
Die Städte versenden die Briefwahlunterlagen frühestens nach der endgültigen Zulassung der Wahlvorschläge und dem Druck der Stimmzettel. Hiermit ist für Mitte/Ende August zu rechnen. Briefwahlunterlagen können bis zum Freitag vor dem Wahltag, 18 Uhr.

Was wird bei der Briefwahl benötigt?

Der Wahlbrief für die Briefwahl in NRW enthält mehrere Unterlagen. In den Briefwahlunterlagen befinden sich folgende Zettel:

  • ein Wahlschein,
  • ein bzw. mehrere amtliche Stimmzettel
    Im Falle von Mechernich vier (Landrat, Kreistag, Bürgermeister, Stadtrat)
  • ein amtlicher Stimmzettelumschlag (blau),
  • ein amtlicher Wahlbriefumschlag (rot),
  • ein Merkblatt mit allen wichtigen Hinweisen und Erklärungen zur Wahl.

Wie läuft die Briefwahl ab?

Die Briefwahl läuft i.d.R. nach folgendem Schema ab:

  1. Auf dem Stimmzettel bzw. den Stimmzetteln wird abgestimmt. (Man macht das Kreuzchen für den Kandidaten bzw. die Kandidatin oder die Partei die man wählen möchte.
  2. Der angekreuzte Stimmzettel kommt in den leeren (blauen) Briefumschlag für den Stimmzettel. Der Briefumschlag wird zugeklebt. Das ist wichtig, weil die Wahl geheim ist.
  3. Der Wahlschein muss von dem Wähler oder der Wählerin unterschrieben werden. Die Unterschrift bedeutet, dass der Wähler oder die Wählerin selbst gewählt hat. Oder: Jemand hat den Stimmzettel für ihn oder sie ausgefüllt, hat aber so gewählt, wie es der Wähler bzw. die Wählerin wollte.
  4. Der unterschriebene Wahlschein und der zugeklebte (blaue) Umschlag mit dem Stimmzettel, kommen in den (roten) Umschlag mit der Adresse der Wahlbehörde.
  5. Dieser (rote) Umschlag kommt unfrankiert in einen Briefkasten der Post. (Alternativ kann man den Wahlschein auch im Wahlamt abgeben bzw. im Wahlamt selbst wählen.)
  6. Wichtig: Der Wahlbrief sollte spätestens drei Tage vor der Wahl abgeschickt werden, denn der Brief muss bis spätestens 16:00 Uhr am Wahltag angekommen sein.
  7. Am Wahltag nachdem die Wahllokale geschlossen haben, werden die Stimmen der Briefwähler und Briefwählerinnen genauso gezählt, wie die Stimmen der Wähler und Wählerinnen, die im Wahllokal gewählt haben.

Frist beachten:
Beginn der Briefwahl ist wenige Wochen vor der Wahl

Achtung: Nicht zu lange Zeit lassen mit dem Abschicken der Wahlzettel. Diese Unterlagen müssen spätestens am Wahlsonntag (13. September) bis 16 Uhr bei der dafür zuständigen Stelle vorliegen. Der Wahlbrief sollte daher bereits einige Tage vor dem Wahltag abgeschickt werden. Kommt der Wahlbrief zu spät an, zählt die Stimme nicht. Die Stimme ist auch ungültig, wenn bestimmte Regeln der Wahl nicht eingehalten wurden. Eine entsprechende Anleitung zur Briefwahl liegt in den Briefwahlunterlagen bei. Wer sich nicht sicher ist, ob er die Frist für die Kommunalwahl 2020 in NRW einhält, kann seinen Wahlbrief auch direkt bei der für den Eingang der Wahlbriefe zuständigen Stelle abgeben.

Übrigens: Per Briefwahl wählen kann man auch aus dem Ausland. Der Wahlbrief muss dann allerdings ausreichend frankiert werden. Bedenken sollte man auch, dass die ausgefüllten Wahlzettel frühzeitig abgeschickt werden sollten, damit die Stimmen rechtzeitig ankommen.

Warum ist es wichtig wählen zu gehen bzw. per Briefwahl zu wählen?

Wahlen sind die einfachste Möglichkeit, sich als Bürger bzw. Bürgerin in einer Demokratie zu beteiligen. Daneben kann man auch Mitglied einer Partei oder eines Interessensverbands (z.B. Kirche, Gewerkschaft etc.) sein, sich in Bürgerinitiativen engagieren oder mit beispielsweise Petitionen auf die öffentliche Meinung und den Gesetzgeber einwirken. Die Wahl aber ist die typischste und wichtigste Partizipationsmöglichkeit. Sie steht prinzipiell allen Bürgern des Landes offen (sofern sie nicht, wie etwa Minderjährige, in ihren Bürgerrechten per Gesetz eingeschränkt sind). In einer Demokratie dürfen wir wählen, was nicht selbstverständlich ist. Durch Wahlen wird die politische Macht regelmäßig neu verteilt. Und wir können durch die Wahl mitbestimmen.