Mehr Wertschätzung für unsere Landwirte!

31.03.2022

In der Landwirtschaft sorgt die angekündigte 4 % Flächenstilllegung berechtigt für starken Unmut.

Zu den bestehenden ökologischen Varianten im Ackerbau (Blüh- oder ökologische Randstreifen etc.) soll sie ab 2023 eingeführt werden. Aus dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft kommt daher gerade in der jetzigen Zeit ein völlig falsches Signal!


Die jüngsten Berichte zu sich anbahnenden steigenden Nahrungsmittelpreisen treiben zusätzlich vielfach wilde Blüten. 4 % Flächenstilllegung bedeuten EU-weit eine unverantwortliche Reduzierung der Nahrungsmittelerzeugung, dies vor allem im Ackerbau. Bei den sich abzeichnenden Versorgungsengpässen bei Ackerfrüchten durch den Krieg in der Ukraine sollte die Erzeugung von Nahrungsmitteln in Europa weiter uneingeschränkt möglich sein. Allerdings gilt es, geltendes EU-Recht nicht zu brechen, denn damit gefährdet die Landwirtschaft bestehende Prämienzahlungen, die im Rahmen der neuen Förderperiode ohnehin weiter gekürzt werden.


Unsere Landwirte erzeugen bei Einhaltung einer biologischen Vielfalt nachhaltig hochwertige Nahrungsmittel unter besonders strengen Vorgaben und Auflagen unter anderem im Pflanzenschutz- und Düngemittelbereich. Vergessen wird ebenfalls zu oft, welche Umweltleistungen die Landwirtschaft erfüllt, vor allem in den naturbenachteiligten Gebieten.
Es wird nicht nur eine gute fachliche Praxis gefordert, sondern durch die Düngeverordnung und das geltende Pflanzenschutzgesetz, u.a. Auflagen in Wasserschutz-und in roten Gebieten ist z. B. die Praxis gezwungen, strenge Auflagen zu erfüllen.


Bei rund 11,7 Mio. Ackerfläche in Deutschland würde bei einer 4 %-tigen Reduzierung nicht nur weniger Brotgetreide, sondern auch weniger Futtergetreide geerntet. Dies alles führt national zu einer Verknappung des Angebotes. Sollten dadurch der Preisanstieg z. B. bei Brot begründet werden, so muss erwähnt werden, dass der Anteil von Brotgetreide bei der Brotherstellung weniger als 10 % beträgt. Verteuerungen der Broterzeugnisse dürfen daher nicht vordergründig dem gestiegenen Erzeugerpreis für Getreide angelastet werden. Bei Milch liegt der Erzeugerpreis immer noch bei rund 35 bis 38 Cent/Liter, auch dies ist nicht kostendeckend.


Klaus Voussem: "Ich sehe daher schon seit vielen Jahren eine generelle Schieflage der Erzeugerpreise für landwirtschaftliche Produkte im Verhältnis zu den Lebensmittelpreisen. Dringender denn je ist daher wieder eine größere Wertschätzung unserer heimischen Landwirtschaft. Meinen Einsatz dass dieses erreicht wird, sichere ich unseren landwirtschaftlichen Betrieben im Kreis Euskirchen jedenfalls zu!"